Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Hermann-Reichelt-Str.3
01109 Dresden

Telefon: 0351 4848690
Telefax: 0351 4843171
E-Mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Seminarthemenauswahl

Die Aktion Jugendschutz Sachsen bietet zu vielen  Themenschwerpunkten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten.

 

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Kinder wachsen in einer nie gekannten Fülle von Konsummöglichkeiten auf. Dabei verfügen sie kaum über eigene finanzielle Mittel. Trotzdem sind sie eine der am stärksten umworbenen Zielgruppe der Werbeindustrie.

Ziel des Seminars sind Antworten auf die Fragen nach kindgerechter Vermittlung des richtigen Umgangs mit Geld. Das Thema Taschengeld bietet hier für eine Fülle hilfreicher Informationen zu Fragen wie: Ab wann, in welchem Intervall Taschengeld gezahlt werden sollte bis hin zur Möglichkeit, eine entsprechende Vereinbarung zwischen Eltern und Kind zu treffen.

  •  Elternabend (30 min bis 90 min) Eltern

Soziale Netzwerke sind aus dem Leben Jugendlicher nicht mehr wegzudenken. 79 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren sind in einem sozialen Netzwerk aktiv, wobei facebook omnipräsent vertreten ist.

Nahezu jeder zweite Jugendliche besitzt ein Smartphone, das es ihm ermöglicht, ständig mit den „durchschnittlich 279 Freunden“ in Kontakt zu treten. Trotz aller Kritik seitens der Nutzer und Datenschützer sind die Einstellungsmöglichkeiten bei facebook in Bezug auf die Privatsphäre oftmals unübersichtlich wie auch die Transparenz über die mögliche Weitergabe der eigenen Daten an Dritte.

Wie verhält es sich mit anderen Anbietern?

Die Kommunikationsmöglichkeiten in den sozialen Netzwerken selbst zu erproben, steht im Focus dieses Seminars. Es wird ein eigenes Profil erstellt und es werden Tipps und Hinweise gegeben, wie man die Privatsphäre schützen kann.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

 

Weitere Themen


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"Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes."

 

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